Natürlich habe ich erkannt das dies ein Gedankenspiel ist!!! Was meinst Du mit das ist in der Schweiz auch tatsächlich möglich,denn die EMRK ist anwendbares Recht?
Minarette sind weder Geschlecht,Hautfarbe,Nationalität,noch Religion!!! Das Minarettverbot verletzt also die Verfassung und Menschenrechte nicht!
Interview mit Frau Widmer Schlumpf 29.08.1008 Baslezeitung Initiative:Der Bundesrat empfiehlt sie zur Ablehnung.Er ist aber der Meinung sie sei gültig! das haben wir abgeklärt.Frage:Sie versrösst doch aber gegen Völkerrecht,gegen das Gleichstellungsgebot und gegen vieles mehr.Reicht das nicht. Antwort: NEIN.
Es gibt namlch genau festgelegte kriterien für die Ungültigkeiterklärun von Initiativen.dazu gehört etwa das Verbot der Folter und der Sklaverei.Die religionsfreiheit oder das Diskriminierungsverbot sind hingegen auch Menschenrechte aber nicht zwingend im rechtlichen Sinn.
Quelle.Bundesverwaltung admin.ch
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Von: Luise
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