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Channel: Kommentare zu: Zürcher Minarettlegalisierungs-Initiative
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Von: David

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@“Luise“: Der Bundesrat und das Parlament haben festgestellt, dass das Minarettverbot nicht gegen zwingendes Menschenrecht verstösst. Soweit sind deine Ausführungen korrekt. Jedoch hat sich das Bundesgericht nicht nur nach zwingendem Völkerrecht zu richten, sondern auch nach der Europäischen Menschenrechtskonvention, die das Diskriminierungsverbot enthält. Ob das Minarettverbot gegen die EMRK verstösst, haben weder du noch ich zu beurteilen, sondern, sofern jemand, der sich dadurch diskriminiert fühlt, einen Prozess anstrengt, die Richter in Lausanne bzw. Strassburg. Wie diese Richter entscheiden werden, weiss niemand, aber ein grosser Teil der Völkerrechtler sieht einen Verstoss gegen die EMRK.

Hingegen gibts bei der Sterbehilfe anscheinend überhaupt keinen Interpretationsspielraum. Sagt sogar die SVP.


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