@Luise Hmmm Du hast hier offenbar nicht ganz erkannt, dass es hier nur ein Gedankenspiel ist, welches die eben ziemlich inkonsistente Logik der Partei aufzeigt.
Der Menschenrechtsgerichtshof darf normalerweise nur urteilen, wenn, wie du richtig sagst, im Land selber schon jede Instanz durchlaufen wurde. Das ist in der Schweiz auch tatsächlich möglich, denn die EMRK ist anwendbares Recht.
Natürlich ist der Turmbau kein Menschenrecht, aber in der Bundesverfassung (Art. 8) und der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Art. 2 & 16) ist das Diskriminierungsverbot drin. Also niemand darf aufgrund seines Geschlechts, Hautfarbe, Nationalität, Religion, etc. diskriminiert werden.
Da das Minarettverbot klar diskriminierend ist, wäre das vermutlich der juristische Ansatzpunkt. Allerdings bin ich dafür zu wenig Jurist und kann hier nur schreiben, was – wie ich vermute – funktionieren würde.