Zürich hat mit 51,8% das Minarettverbot angenommen! Der Souverän hat entschieden,dies macht eine eine Zürcherminarettlegalisierungs(,bezw.jedes Kantons) unmöglich! Das Vebot steht in der Verfassung,und dies kann nur das ganze Volk ändern.Bei Initiativen gilt schon längst das zwingende Völkerrecht,sonst nichts!
Das Vok soll über Sterbetourismus entscheiden,nicht über Suizidhilfe,ich glaube das muss man unterscheiden!
Strassburg hat noch nie über einen Volksentscheid befunden,wie deren Präsident Costa sagte.Ich denke dies kann Strassburg auch nicht,denn die Vorbedingungen das eine Beschwerde dort zulässig ist,zuerst den inner Staatlichen Rechtsweg zu gehen,ist nicht erfüllbar,da in der Schweiz keine Rechtsmittel gegen einen Volksentscheid eingelegt werden können,auch nicht beim Bundesgericht.Dies wurde versucht,vom Bundesgericht abgelehnt..Der Beschwerdeführer muss in Strassburg auch den Beweis der persönliichen Bedroffenheit erbringen.
Ein Turmbau ist kein Menschenrecht!!!! Also die Argumentation Menschenrechte fällt dahin!
Siehe: Minarettverbot schwer anfechtbar (Internet)
↧
Von: Luise
↧