Zur Religionsausübung brauchts kein Minarett,ist im Koran auch nicht erwähnt! Ein Minarett ist nicht zwingend Fashad Afshar Präsident der Koordination islamischer Organisationen Schweiz (Kios) Berner Zeitung 5.Mai 2007. Nichtdiskriminierungsverbot hat mit Turmbau nichts zu tun.Keine Religion kann absolute Religionsfreiheit beanspruchen,sondern alle müssen sich zum Gesamtwohl und Schutz des einzelnen an Verfassung und Gesetz halten. Flyer EDU. Wie oben erwähnt sagte Frau Widmer Schlumpf Religionsfreiheit und Diskriminierungsverbot sind auch Menschenrechte aber nicht ZWINGEND im rechtlichen Sinn.Quelle Bundesverwaltung-admin.ch
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