„Da der Souverän und Stände entschieden haben,die stehen über dem Bundesgericht,können die Richter in Lausanne kaum entscheiden!“ soso, das wäre mir aber ziemlich neu.
Wenn man einen Vertrag unterzeichnet in diesem Falle die EMRK ist es Gang und Gäbe, dass ein Gerichtsort bestimmt wird, wo dann allfällige Rechtsstreitigkeiten verhandelt werden (man kann ja mal das Kleingedruckte in einem stinknormalen Swisscom-Vertrag lesen) und dann entscheiden die Richter darüber ob ich mich an den Vertag halte. Und nicht ich und auch nicht die Swisscom. Bei der EMRK (diesen Vertrag haben wir unterschrieben) ist der Gerichtsort nun mal so weit ich weiss Strassbourg und dann werden die Richter dort entscheiden, ob wir uns an den Vertrag halten oder nicht und nicht das Schweizer Volk. Da ist das Gejommere über fremde Richter einfach nur blöde, ich jammere auch nicht über fremde Richter wenn ich dereinst mit der Swisscom vor dem Amtsgericht in Zürich stehe (was durchaus im Bereich des Möglichen leigt), auch wenn ich kein Zürcher sondern ein St.Galler bin.
2. Die Argumentation hätte man eben schon vor der Abstimmung bringen müssen. Es ist nämlich schon nicht ganz einzusehen, warum da der Staat von den Gemeinden eine Entscheidungskompetenz abgestehlen musste. Im Nachgang zur Initiative sagten dann einige Befürworter zu mir: „ich hätte es einfach am Besten gefunden, wenn das die Gemeinden hätten entscheiden könnten!“ Ou man du Totschchopf!
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Von: Hansjuri
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