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Von: David

@“Luise“: Auch der Beitritt zur EMRK und das Nichtdiskriminierungsverbot in der Verfassung wurde demokratisch entschieden. Nun widerspricht sich die Verfassung selber, und die Richter haben zu entscheiden, welcher Grundsatz mehr zu gewichten ist. Dies können die Richter in Lausanne entscheiden, sofern jemand einen Baubewilligungsentscheid bis vor Bundesgericht anfechtet.

Das Bauverbot hat mit der EMRK zu tun, weil das Bauverbot eine bestimmte Religionsgruppe betrifft, und die EMRK eine Diskriminierung auf Grund von Religion verbietet. Und ja, du kannst jeden Streitfall durch alle Instanzen bis an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterziehen (kostet aber viel Geld, wenn du unterliegst).


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